Elternarbeit
Einmal jährlich werden in beiden Gruppen Elternvertreter gewählt, die dann Teil des Elternbeirates werden.
Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger der Einrichtung und den in der Einrichtung arbeitenden Erziehern zu fördern und das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu beleben. Außerdem plant und organisiert er in enger Absprache mit den Erzieherinnen interne Feste und öffentliche Veranstaltungen des Kindergartens. Nach § 9 Kinderbildungsgesetz (Kibiz) ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat zu wählen.